Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Wenn Sie Hilfe benötigen
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten, das Wohngeld. Im Zuge der Wohngeldreform wird dieses ab 2023 deutlich erhöht. Ebenfalls durch diese Reform können erstmalig Haushalte, die bisher keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, anspruchsberechtigt werden.
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder. Das Wohngeld müssen Sie im BürgerServiceCenter im Stadthaus Am Markt 11 beantragen. Dort wird der Anspruch geprüft und die genaue Wohngeldhöhe festgelegt.
Um die Wohngeldstelle zu entlasten und Ihnen den Erstanatrag so einfach wie möglich zu machen, können Sie ab sofort Ihre Wohngeldanträge auch bei uns ausfüllen. Wir übergeben diese dann an die Wohngeldstelle im BürgerServiceCenter. Unsere Kolleginnen aus dem Team Soziales und aus dem Team Recht helfen Ihnen gern und erklären Ihnen welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen.
GUT ZU WISSEN
Wenn Sie den Erstantrag gestellt haben (nur eine Seite) bekommen Sie weitere vier Wochen Zeit um den vollständigen Antrag auszufüllen und notwendige Dokumente bereitzustellen. Ihr Berechtigungsanspruch gilt jedoch ab dem Datum Ihres Erstantrages.
Über die Internetadresse wohngeld-mv können Sie leicht ermitteln, ob Sie Wohngeld erhalten können oder sich direkt dort registrieren.
Angela Herzog
Silvia Rieck
Irina Luft
Heidi Scharfschwerdt
BürgerServiceCenter
Jobcenter Nordwestmecklenburg
Schuldner- und Verbraucherinsolvenz-Beratungsstelle
Dr.-Leber-Straße 56, Wismar
03841 39 42 38 10